Viele Befürworter eines Nationalparks glauben, auf diesem Weg Windkraftanlagen im Reichswald verhindert zu können. Wir zweifeln sehr stark daran. Im Umfeld des Reichswalds bleibt Windkraft weiterhin möglich. Zudem können geplante Windenergieflächen aus der Nationalparkkulisse im Laufe des Verfahrens herausgetrennt werden. An der Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergie besteht kein Zweifel siehe unter https://windenergieausbau.nrw.de/
In der Eifel stehen Windkraftanlage zu bis 75 Meter an die Nationalparkgrenze ran.
Nationalpark im Reichswald bewirkt nicht die Verhinderung der Windkraft
Der aktuelle Entwurf der 18. Änderung des Regionalplan Düsseldorf (Änderung der Festlegung zur Windenergie) beschlossen am 2. Juni 2024 sieht im Reichswald entlang des Kartenspielerwegs vier Vorranggebiete für Windenergie vor (siehe Karten in der Anlage). Laut mündlicher Aussage von Abo-Wind wären auf diesen Flächen der Bau von 12 Windenergieanlagen möglich.
Das Regionalplanverfahren soll bis Mitte 2025 abgeschlossen werden. Sollten die Vorranggebiete im Reichswald im Regionalplan beschlossen werden, so steht zu erwarten, dass diese Flächen bei einer Nationalpark-Ausweisung im Reichswald als geltende Ziele der Raumordnung zu beachten sind und damit den Vorrang erhalten.
Dies kann dazu führen, dass die Bereiche der Windvorranggebiete aus einer Nationalpark-Kulisse herausgeschnitten werden, oder es sogar dazu kommt, dass aufgrund der hohen Bedeutung der Windenergie auf eine Nationalparkausweisung verzichtet werden muss.
Hintergrund ist das Bundesgesetz „Wind-an-Land-Gesetz“ vom 1. Februar 2023. In diesem hat die Bundesregierung festgesetzt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Bis Ende 2032 müssen die Bundesländer zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen.
Entsprechend sieht der seit Mai 2024 geltende Landesentwicklungsplan NRW im Ziel 10.2-2 vor, dass in der Planungsregion Düsseldorf mindestens 4.151 ha als Vorranggebiete für die Windenergienutzung bereitgestellt werden müssen.
Sollte es also zu der Entscheidung kommen, dass der Kreis Kleve bei der Landesregierung den Antrag zur Ausweisung des Reichswalds als Nationalpark stellt, wird die Bezirksregierung Düsseldorf gezwungen sein, Bedenken in dem Verfahren einlegen zu müssen.
Wir kommen daher zu dem Schluss, dass eine Nationalparkbewerbung einen Bau von Windenergieanlagen im Reichswald voraussichtlich nicht verhindern wird.
Es ist richtig, dass in einem Nationalpark der Bau von Windenergieanlagen nicht vorgesehen ist. Nur wenn der Regionalplan mit den aktuell geplanten Windvorranggebieten beschlossen wird, kann die gesetzlich vorgeschriebene hohe Bedeutung der Windenergie dennoch zu einem Bau von Windenergieanlagen im Reichswald führen.
Wir haben dann Beides – den Nationalpark mit all seinen Restriktionen und den Bau von Windenergieanlagen im Reichswald.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger im Kreis Kleve. Bitte berücksichtigen Sie diesen Hintergrund bei Ihrer Entscheidung für oder gegen einen Nationalpark im Reichswald.
Die Verhinderung der Windenergie sollte nicht der maßgebende Grund für Ihre Entscheidung sein, da ein Nationalpark uns mit aller Voraussicht nicht hilft, Windenergieanlagen im Reichswald zu verhindern.